Gesundheitsversorgung in Zeiten der Datenschutz-Grundvero...
Trotz des ausdrücklichen Ziels der DS-GVO, das Datenschutzrecht europaweit zu harmonisieren, sind gerade im Gesundheitsbereich, in dem sensible Daten durch eine Vielzahl Beteiligter verarbeitet werden, viele Einzelfragen noch offen. Der deutsche Gesetzgeber hat bisher wenig zur Konkretisierung beigetragen. Unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Abwägungs- und Öffnungsklauseln auf der materiell-rechtlichen Ebene einerseits und strikte prozedurale Verpflichtungen wie Datenschutzfolgeabschätzung, Nachweis- und Informationspflichten andererseits warten ...